Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen Grundpreisen wirbt.
Nachdem das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde das gerichtliche Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.
Kostenloses Online-Seminar "Genießen statt wegwerfen - Lebensmittelverschwendung stoppen" am 16. Oktober um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen Grundpreisen wirbt.
Nachdem das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde das gerichtliche Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.