Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen Grundpreisen wirbt. Nachdem das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde das gerichtliche Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen Grundpreisen wirbt. Nachdem das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde das gerichtliche Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.