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Rechnungen und Zahlungsaufforderungen ohne vorausgegangene Bestellung und trotz (hilfsweise) erklärtem Widerruf / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte an Verbraucher Rechnungen und Zahlungsaufforderungen ohne vorausgegangene Bestellung übersendet und außerdem am Kaufvertrag auch dann noch festhält, wenn der Verbraucher (hilfsweise) von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.
Das Landgericht Tübingen (Az. 20 O 40/25) hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.