Rechnungen und Zahlungsaufforderungen ohne vorausgegangene Bestellung und trotz (hilfsweise) erklärtem Widerruf
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte an Verbraucher Rechnungen und Zahlungsaufforderungen ohne vorausgegangene Bestellung übersendet und außerdem am Kaufvertrag auch dann noch festhält, wenn der Verbraucher (hilfsweise) von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.