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Klage gegen Lidl Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Verfahren III

Werbung mit Preisermäßigungen / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
Wo 8 O 159/25
Zuständiges Gericht
Landgericht Heilbronn
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
Bonfelder Straße 2
74206 Bad Wimpfen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern gegenüber in einem Werbeprospekt für den Kauf von Heimwerkerprodukten (Karabinerhaken) unter Angabe eines Kaufpreises zu werben, dem eine prozentualen Preisermäßigung („-25%“) und ein durchgestrichener Preis („3.99“), bei dem es sich nach Angabe der Beklagten um den zuletzt auf der Website eines Dritten für das beworbene Produkt verlangten Preis „zum Drucktermin“ handelt, gegenübergestellt sind, wie geschehen in Bezug auf das Produkt „Karabiner-/Schäkelhaken-Set“ im Prospekt der Beklagten (Gültigkeitsdauer 23.06.2025 – 28.06.2025) nach Anlage K 1.
Prospekt mit beanstandeter Werbung

Das Landgericht Heilbronn hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.