Die Beklagte betreibt eine Praxis für chirurgische Leistungen, die der Schönheitschirurgie zuzuordnen sind.
Die Klägerin wendet sich in diesem Verfahren dagegen, dass die Beklagte in unzulässiger Weise mit Vorher-Nachher-Bildern wirbt.
Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Beklagte betreibt eine Praxis für chirurgische Leistungen, die der Schönheitschirurgie zuzuordnen sind.
Die Klägerin wendet sich in diesem Verfahren dagegen, dass die Beklagte in unzulässiger Weise mit Vorher-Nachher-Bildern wirbt.