Die Beklagte betreibt eine Praxis für chirurgische Leistungen, die der Schönheitschirurgie zuzuordnen sind.
Die Klägerin wendet sich in diesem Verfahren dagegen, dass die Beklagte in unzulässiger Weise mit Vorher-Nachher-Bildern wirbt.
Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder aus der Flasche?“ am 24. Juli um 18 Uhr. Hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Die Beklagte betreibt eine Praxis für chirurgische Leistungen, die der Schönheitschirurgie zuzuordnen sind.
Die Klägerin wendet sich in diesem Verfahren dagegen, dass die Beklagte in unzulässiger Weise mit Vorher-Nachher-Bildern wirbt.