Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Internet für die Buchung eines Online-Seminars zu Trading- und Investmentstrategien mit unrealistischen Renditechancen wirbt, ohne den Verbraucher über das finanzielle Risiko eines Vermögensverlusts zu informieren. Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte Verbrauchern die Buchung eines Online-Seminars zu Trading- und Investmentstrategien ermöglicht und dabei den Vertragspartner verschleiert.
Mit der Klageerweiterung wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen im Internet die Buchung von Online-Seminaren anbietet und Verbraucher:innen zu diesem Zweck auf die Seite eines Dritten weiterleitet, auf der die Verbraucher:innen im Rahmen des Bestellprozesses nicht hinreichend transparent über das gesetzliche Widerrufsrecht informiert werden. Außerdem wird beanstandet, dass Verbraucher:innen zum Ende des Bestellprozesses zur Abgabe ihrer Vertragserklärung eine Schaltfläche betätigen sollen, die mit den Worten „Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung“ beschriftet ist, obwohl in diesem Zusammenhang nicht hinreichend transparent über die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Dienstleistung informiert wird.