Werbung zum Vertrieb von Kapitalanlagen / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet
Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist:
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte behauptet, die gesetzliche Rentenversicherung werde nicht steuerlich gefördert.
Die Beklagte hat im laufenden Verfahren eine Unterlassungserklärung abgegeben, weshalb das Verfahren beendet wurde.