Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte behauptet, die gesetzliche Rentenversicherung werde nicht steuerlich gefördert.
Kostenloses Online-Seminar "Digitale Vorsorge: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie" am 4., 5. oder 6. November, jeweils um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte behauptet, die gesetzliche Rentenversicherung werde nicht steuerlich gefördert.