Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte nach wie vor mit seinem Namen und seinem Bekanntheitsstatus den neuen Betreiber der Website www.alleaktien.com dabei unterstützt, in verbraucherschädigender Weise Dienstleistungen anzubieten, namentlich durch Verschleierung des wahren Betreibers der Website sowie des Abschlusses von Verträgen ohne Angabe zu den wesentlichen Eigenschaften, den Abonnementbedingungen und zum gesetzlichen Widerrufsrecht nebst Widerrufsformular.
Vor dem Landgericht Regensburg (Az. 1 HK O 746/25) ist ein Versäumnisurteil ergangen. Hiergegen hat die Klägerin Einspruch eingelegt.
Die Klage wurde durch die Klägerin geändert, da die neue Betreiberin der Webseite, die Equity Research Partners PTE Ltd. ebenfalls durch die Klägerin abgemahnt wurde und die angegriffenen Geschäftspraktiken weder durch diese noch durch den Beklagten wesentlich verändert wurden.