Werbung mit einer Preisreduzierung / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in irreführender Weise mit prozentualen Preisherabsetzungen wirbt und außerdem auf unverbindliche Preisempfehlungen des Herstellers Bezug nimmt, die nicht marktgerecht sind, weil der Hersteller seine eigene „UVP“ unterschreitet.
Das Landgericht Ingolstadt (Az. 1 HK O 1943/24) hat die Klage abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.