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Unzulässige Werbung mit einer vermeintlichen Preisreduzierung
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in irreführender Weise mit prozentualen Preisherabsetzungen wirbt und außerdem auf unverbindliche Preisempfehlungen des Herstellers Bezug nimmt, die nicht marktgerecht sind, weil der Hersteller seine eigene „UVP“ unterschreitet.