Vertragsbedingungen bei Tischreservierung in einem Festzelt / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Reservierung von Tischen in Festzelten einen „Mindestverzehr“ an die Reservierung knüpft, wobei sie für den Versand der Wertmarken zu diesem Mindestverzehr pauschale Kosten von 18,00 € sowie eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € berechnet. Darüber hinaus wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte Wertmarken, die während einer bestimmten Veranstaltungsdauer nicht eingesetzt werden, ersatzlos verfallen lässt.
Das Landgericht Memmingen hat der Verbraucherzentrale teilweise Recht gegeben, das Urteil ist nicht rechtskräftig.