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Irreführende und unzureichende Preisangabe beim Verkauf abgepackter Lebensmittel (Käse) / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Preisangabe an Regalen intransparent dargestellt ist. Weiter beanstandet die Klägerin, dass bei Waren, die aufgrund drohender Verderblichkeit preisreduziert angeboten werden, dieser Grund der Preisherabsetzung nicht genannt wird.
Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 25.11.2024 (Az. 41 HK O 451/24) abgewiesen. Hiergegen wurde durch die Verbraucherzentrale Berufung zum OLG Nürnberg (Az. 3 U 2376/24 UWG) eingelegt.