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Klage gegen Otto

Werbung mit Preisreduzierung gegenüber einer „UVP“
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Hamburg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Otto GmbH & Co. KGaAb
Werner-Otto-Straße 1-7
22179 Hamburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit prozentualen Ermäßigungen wirbt, wenn diese prozentuale Ermäßigung nicht auf einen früher von der Beklagten verlangten Kaufpreis Bezug nimmt, sondern auf eine angebliche Unverbindliche Preisempfehlung („UVP“), die im Übrigen nicht marktgerecht ist.

Darüber hinaus wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte mit einer prozentualen Reduzierung wirkt, die rechnerisch unzutreffend ist und eine höhere Reduzierung vorspiegelt, als es tatsächlich der Fall ist