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Klage gegen Pair Finance

Geltendmachung von "Mahnspesen"
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
93 O 66/25
Zuständiges Gericht
Landgericht Berlin II
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

PAIR Finance GmbH
Knesebeckstraße 62 - 63
10719 Berlin
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Verbraucherzentrale beantragt:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher zugunsten eines Dritten, für den die Beklagte Forderungen beitreibt, zur Zahlung von „Mahnspesen“ aufzufordern, wenn dem Dritten erstattungsfähige Kosten in dieser Höhe nicht entstanden sind und wenn die Beklagte den Forderungsgrund für die „Mahnspesen“ nicht erläutert, wie geschehen in den Zahlungsaufforderungen der Beklagten im Inkassoverhältnis der Beklagten mit dem Verbraucher [...] nach 1. Anlage K 2, und/oder 2. Anlage K 4 und/oder 3. Anlage K 5.