Klage gegen Pair Finance

Geltendmachung von "Mahnspesen" / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
93 O 66/25
Zuständiges Gericht:
Landgericht Berlin II
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

PAIR Finance GmbH
Knesebeckstraße 62 - 63
10719 Berlin
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Die Verbraucherzentrale beantragt: 

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher zugunsten eines Dritten, für den die Beklagte Forderungen beitreibt, zur Zahlung von „Mahnspesen“ aufzufordern, wenn dem Dritten erstattungsfähige Kosten in dieser Höhe nicht entstanden sind und wenn die Beklagte den Forderungsgrund für die „Mahnspesen“ nicht erläutert, wie geschehen in den Zahlungsaufforderungen der Beklagten im Inkassoverhältnis der Beklagten mit dem Verbraucher [...] nach 1. Anlage K 2, und/oder 2. Anlage K 4 und/oder 3. Anlage K 5.

Der Anbieter wurde antragsgemäß verurteilt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.