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Klage gegen Park & Control

Kosten eines Parkverstoßes / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
38 O 36/25 KfH
Zuständiges Gericht
Landgericht Stuttgart
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Park & Control PAC GmbH
Luftfrachtzentrum 605/6 (Ebene 6)
70629 Stuttgart
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher über angeblich entstandene Kosten täuscht, die vom Verbraucher an die Beklagte wegen eines Parkverstoßes bzw. aus Verzug zu erstatten seien („Halterermittlung“ und „Mahnkosten“).

Das Landgericht Stuttgart hat die Klage der Verbraucherzentrale teilweise abgewiesen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.