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Irreführung über Regionalität von Champignons / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Gemüse mit irreführenden Angaben zur Herkunft wirbt. Die Verbraucherzentrale hatte beanstandet, dass die Beklagte für Champignons mit dem Hinweis wirbt, diese stammten aus Deutschland, sofern die beworbenen Pilze tatsächlich aus einem anderen Ernteland stammten.
Gegen den Anbieter ist am 19.12.2024 antragsgemäß ein Urteil beim Landgericht Köln (81 O 29/24) ergangen. Die Berufung der Beklagten wurde als unbegründet zurückgewiesen und das Urteil des Landgerichts bestätigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.