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Klage gegen PENNY-Markt GmbH, Verfahren I

Irreführung über Regionalität von Champignons / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
6 U 34/25
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Köln
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

PENNY-Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Gemüse mit irreführenden Angaben zur Herkunft wirbt. Die Verbraucherzentrale hatte beanstandet, dass die Beklagte für Champignons mit dem Hinweis wirbt, diese stammten aus Deutschland, sofern die beworbenen Pilze tatsächlich aus einem anderen Ernteland stammten.
 

Gegen den Anbieter ist am 19.12.2024 antragsgemäß ein Urteil beim Landgericht Köln (81 O 29/24) ergangen. Die Berufung der Beklagten wurde als unbegründet zurückgewiesen und das Urteil des Landgerichts bestätigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.