Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen über einen nicht gesetzesmäßigen Bestellbutton zum Abschluss einer kostenpflichtigen Dienstleistung verleitet.
Darüber hinaus wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte die Erstellung und Absendung von Kündigungsschreiben im Interesse des Verbrauchers anbietet, ohne unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung durch den Verbraucher diesen über die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Dienstleistung in hervorgehobener Weise zu informieren.