Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber Verbrauchern in unzulässiger Weise mit Bonitätsanfragen bei der SCHUFA droht, um den Verbraucher zur Zahlung der Forderung zu bewegen.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber Verbrauchern in unzulässiger Weise mit Bonitätsanfragen bei der SCHUFA droht, um den Verbraucher zur Zahlung der Forderung zu bewegen.