Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf ihrem zentralseitig betriebenen Verkaufsshop Wurstprodukte unter irreführenden Angaben bewirbt.
Vor dem Landgericht Köln ist ein Anerkenntnisurteil (Az. 84 O 68/24) ergangen.
Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert" am 8. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf ihrem zentralseitig betriebenen Verkaufsshop Wurstprodukte unter irreführenden Angaben bewirbt.
Vor dem Landgericht Köln ist ein Anerkenntnisurteil (Az. 84 O 68/24) ergangen.