Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf ihrem zentralseitig betriebenen Verkaufsshop Wurstprodukte unter irreführenden Angaben bewirbt.
Vor dem Landgericht Köln ist ein Anerkenntnisurteil (Az. 84 O 68/24) ergangen.
Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 11. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf ihrem zentralseitig betriebenen Verkaufsshop Wurstprodukte unter irreführenden Angaben bewirbt.
Vor dem Landgericht Köln ist ein Anerkenntnisurteil (Az. 84 O 68/24) ergangen.