Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf ihrem zentralseitig betriebenen Verkaufsshop Wurstprodukte unter irreführenden Angaben bewirbt.
Vor dem Landgericht Köln ist ein Anerkenntnisurteil (Az. 84 O 68/24) ergangen.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf ihrem zentralseitig betriebenen Verkaufsshop Wurstprodukte unter irreführenden Angaben bewirbt.
Vor dem Landgericht Köln ist ein Anerkenntnisurteil (Az. 84 O 68/24) ergangen.