Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Honig mit dem Hinweis „Ursprungsland Deutschland“ wirbt, obwohl das beworbene Produkt, aus einer Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern besteht.
Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik - Mit Sonne rechnen!“ am 27. Oktober um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Honig mit dem Hinweis „Ursprungsland Deutschland“ wirbt, obwohl das beworbene Produkt, aus einer Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern besteht.