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Herkunftsangabe in Online-Angebot / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte den Verbraucher im Internet in ihrem Online-Shop nicht hinreichend transparent über das Herkunftsland in Bezug auf Gemüse informiert, indem drei unterschiedliche Herkunftsländer angegeben werden.
Das Landgericht Köln hat die Klage mit Urteil vom 22.05.2025 (Az. 88 O 79/24) abgewiesen. Wir haben Berufung zum Oberlandesgericht Köln eingelegt (Az. 6 U 85/25)