Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Irreführende Werbung über wesentliche Merkmale der Ware und des Preises / Versäumnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Schokolade mit einem Gewicht von 90 g mit der Angabe auf ein angebliches Gewicht von 100 g bewirbt und die Schokolade mit einer Grundpreisangabe bezogen auf 100 g und nicht auf 90 g zum Verkauf anbietet.
Das Landgericht Köln hat am 25.04.2025 (Az. 88 O 23/25) antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.