Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Instantbecher-Gerichte vertreibt bzw. vertreiben lässt und hierbei das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar anbringt.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Instantbecher-Gerichte vertreibt bzw. vertreiben lässt und hierbei das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar anbringt.