Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Instantbecher-Gerichte vertreibt bzw. vertreiben lässt und hierbei das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar anbringt.
Kostenloses Online-Seminar "Digitale Vorsorge: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie" am 4., 5. oder 6. November, jeweils um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Instantbecher-Gerichte vertreibt bzw. vertreiben lässt und hierbei das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar anbringt.