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Klage gegen Riverty GmbH

Betreiben lassen bestrittener Forderungen durch Inkassoinstitut und unzulässige Mahnkosten / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
I-15 O 72/25
Zuständiges Gericht
Landgericht Bochum
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Riverty GmbH
Gütersloher Str. 123
33415 Verl
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte eine Forderung zulasten eines Verbrauchers auch dann durch ein von ihr beauftragtes Inkassoinstitut mit zusätzlichen Inkassokosten beitreiben lässt, wenn der Verbraucher die Forderung bereits bestritten hat.

Darüber hinaus wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte wegen angeblichen Schuldnerverzugs Kosten für Mahnschreiben in einer Höhe geltend macht, die der Beklagten nicht in erstattungsfähiger Weise entstanden sind.

Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 22.04.2026 die Beklagte antragsgemäß verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.