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Werbung mit „komplett alkoholfrei“ obwohl beworbener Wein Alkohol enthält / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Vor Abgabe einer Vertragserklärung muss Verbrauchern beim Kauf von Produkten im Internet transparent und leicht zugänglich das Impressum, die Widerrufsbelehrung und eine Datenschutzerklärung angezeigt werden. Die Werbung für Wein mit dem Hinweis dieser sei „komplett alkoholfrei“ ist irreführend wenn der Wein in Wahrheit Alkohol enthält (<0,5% Vol.).
Das Landgericht Schweinfurt gab der Verbraucherzentrale mit Urteil insoweit recht.