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Klage gegen Serhan Metiner

Unzulässige Telefonwerbung und unzureichende Verbraucherinformation / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
4 HK O 14903/24
Zuständiges Gericht
Landgericht München I
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Serhan Metiner
Mittenheimerstr. 66
85764 Oberschleißheim
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte 

  • einen Verbraucher ohne Einwilligung zum Zwecke der Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen anruft (Cold Call),
  • nicht über das gesetzliche Widerrufsrecht informiert, sowie
  • nicht über seine Identität sowie Kontaktinformationen informiert.

Das Landgericht München I hat der Verbraucherzentrale insoweit Recht gegeben, als dass ein werblicher Anruf, zu dem eine Einwilligung vorab vom Verbraucher nicht erteilt wurde, unzulässig ist. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.