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Klage gegen S.E.S. Sonnen Energie Schmid GmbH, Verfahren II

Telefonische Werbeanrufe, Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume / Klagerücknahme wegen Insolvenz
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
1 HK O 8095/24
Zuständiges Gericht
Landgericht München I
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

S.E.S. Sonnen Energie Schmid GmbH
Alte Münchner Straße 59a
85774 Unterföhring
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Die Klägerin wandte sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher anruft, um einen Hausbesuch eines Photovoltaikberaters anzukündigen, ohne dass ein Einverständnis mit dieser telefonischen Kontaktaufnahme zuvor erteilt war. 

Weiter wandte sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte anlässlich des Hausbesuchs den Verbraucher zu einem Vertragsabschluss „zur Prüfung zum Werkvertrag“ veranlasste, ohne diesen über das Widerrufsrecht zu belehren.

Die Klägerin beanstandete weiter, dass dem Verbraucher im Anschluss eine Auftragsbestätigung über eine Photovoltaikanlage übersandt wurde, obwohl der entsprechende Auftrag nicht getätigt worden war. 

Aufgrund der Insolvenz des Anbieters hat die Verbraucherzentrale die Klage zurückgenommen.