Klage gegen S.E.S. Sonnen Energie Schmid GmbH, Verfahren II
Telefonische Werbeanrufe, Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume / Klagerücknahme wegen Insolvenz
Die Klägerin wandte sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher anruft, um einen Hausbesuch eines Photovoltaikberaters anzukündigen, ohne dass ein Einverständnis mit dieser telefonischen Kontaktaufnahme zuvor erteilt war.
Weiter wandte sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte anlässlich des Hausbesuchs den Verbraucher zu einem Vertragsabschluss „zur Prüfung zum Werkvertrag“ veranlasste, ohne diesen über das Widerrufsrecht zu belehren.
Die Klägerin beanstandete weiter, dass dem Verbraucher im Anschluss eine Auftragsbestätigung über eine Photovoltaikanlage übersandt wurde, obwohl der entsprechende Auftrag nicht getätigt worden war.
Aufgrund der Insolvenz des Anbieters hat die Verbraucherzentrale die Klage zurückgenommen.