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Geltendmachung von Aufwendungen bei Kreditkartenbelastungen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Falle von betrügerischen Kreditkartenbelastungen, die der Verbraucher nicht grob fahrlässig zu verantworten hat, gleichwohl von dem Verbraucher Erstattung der mit dem Kreditkartenbetrug verbundenen Aufwendungen geltend macht.