Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Rahmen eines Vertragswechsels bei Verträgen über die Lieferung von Elektrizität nicht rechtzeitig die Schlussrechnung vorlegt.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Rahmen eines Vertragswechsels bei Verträgen über die Lieferung von Elektrizität nicht rechtzeitig die Schlussrechnung vorlegt.