Unzureichende Information über wesentliche Eigenschaft der ausgewählten Waren sowie Werbe-E-Mails ohne Einwilligung
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher in ihrem Online-Shop unmittelbar bevor der Verbraucher seine verbindliche Vertragserklärung abgibt, nicht über die wesentlichen Eigenschaften der vom Verbraucher ausgewählten Waren informiert. Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte an Verbraucher Werbe-E-Mails versendet, ohne dass der Verbraucher zuvor in den Erhalt solcher Werbung per E-Mail ausdrücklich eingewilligt hat.