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Unzureichende Information über wesentliche Eigenschaft der ausgewählten Waren sowie Werbe-E-Mails ohne Einwilligung / Anerkenntnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen in ihrem Online-Shop unmittelbar bevor sie ihre verbindliche Vertragserklärung abgeben, nicht über die wesentlichen Eigenschaften der ausgewählten Waren informiert. Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte an Verbraucher:innen Werbe-E-Mails versendet, ohne dass die Verbraucher:innen zuvor in den Erhalt solcher Werbung per E-Mail ausdrücklich eingewilligt haben.
Das Landgericht Stuttgart (Az. 35 O 37 25 KfH) hat Anerkenntnisurteil erlassen.