Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?" am 28. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Klage gegen Südwest Media Network

Unzureichende Information über wesentliche Eigenschaft der ausgewählten Waren sowie Werbe-E-Mails ohne Einwilligung / Anerkenntnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
35 O 37/25 KfH
Zuständiges Gericht
Landgericht Stuttgart
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Südwest Media Network GmbH
Plieninger Straße 150
70567 Stuttgart
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen in ihrem Online-Shop unmittelbar bevor sie ihre verbindliche Vertragserklärung abgeben, nicht über die wesentlichen Eigenschaften der ausgewählten Waren informiert. Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte an Verbraucher:innen Werbe-E-Mails versendet, ohne dass die Verbraucher:innen zuvor in den Erhalt solcher Werbung per E-Mail ausdrücklich eingewilligt haben.

Das Landgericht Stuttgart (Az. 35 O 37 25 KfH) hat  Anerkenntnisurteil erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.