Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Bewerbung zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung eines Sportstudios den Gesamtpreis für die Vertragslaufzeit nicht angibt.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Bewerbung zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung eines Sportstudios den Gesamtpreis für die Vertragslaufzeit nicht angibt.