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Klage gegen Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG

Unzulässige Geschäftsbedingungen in Mitgliedschaftsverträgen / Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
2 UKl 7/24
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Stuttgart
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

SUPREME Fitnessanlagen GmbH & Co.KG
Hasenhof 19
71543 Wüstenrot
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Die Klägerin wendet sich gegen die Verwendung verschiedener Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Zusammenhang mit Verträgen über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio verwendet werden.

Hinsichtlich eines Teils der angegriffenen Klauseln wurde ein Anerkenntnis erklärt, sodass Teil-Anerkenntnisurteil ergangen ist. 

Auch hinsichtlich der verbleibenden Klauseln hat das OLG Stuttgart (Az. 2 UKl 7/24) die Beklagte Schlussurteil zur Unterlassung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.