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Unzulässige Geschäftsbedingungen in Mitgliedschaftsverträgen / Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich gegen die Verwendung verschiedener Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Zusammenhang mit Verträgen über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio verwendet werden.
Hinsichtlich eines Teils der angegriffenen Klauseln wurde ein Anerkenntnis erklärt, sodass Teil-Anerkenntnisurteil ergangen ist.
Auch hinsichtlich der verbleibenden Klauseln hat das OLG Stuttgart (Az. 2 UKl 7/24) die Beklagte Schlussurteil zur Unterlassung verurteilt.