Das beantragt die Verbraucherzentrale:
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen Verbrauchern im Internet den Abschluss eines Vertrags über die entgeltpflichtige „Mitgliedschaft“ zum Zwecke der Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung anzubieten, ohne den Verbraucher
- vor Abgabe von dessen Vertragserklärung und/oder
- innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch, bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger
über das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht zu informieren, wie geschehen im Buchungsverlauf gemäß Screenshots nach Anlagen K 4 bis K 7. II.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern gegenüber im Internet für den Abschluss eines Vertrags über eine kostenlose „Mitgliedschaft“ zum Zwecke der Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung für die Dauer von 12 Monaten zu „0 €/pro Woche“ zu werben, wenn in Wahrheit der Verbraucher für die Nutzung der Fitnessstudioeinrichtung während dieser 12 Monate 520,00 bezahlen soll, wie geschehen im Buchungsverlauf gemäß Screenshots nach Anlage K 5.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines Vertrags über eine entgeltpflichtige „Mitgliedschaft“ zum Zwecke der Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung anzubieten, wenn der Verbraucher seine verbindliche Vertragserklärung über eine Schaltfläche abgeben soll, die mit der Formulierung „Vertrag abschließen“ beschriftet ist, wie geschehen im Buchungsverlauf gemäß Screenshots nach Anlage K 5.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, im Internet gegenüber einem Verbraucher im Zusammenhang mit der entgeltpflichtigen „Mitgliedschaft“ zum Zwecke der Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung damit zu werben, dass der Verbraucher 3 Monate lang kostenlos trainieren könne („3 MONATE GRATIS“) , wenn diese Möglichkeit eines kostenlosen Trainings von der Laufzeit des Mitgliedschaftsvertrags abhängt, ohne den Verbraucher deutlich auf die Einschränkungen hinzuweisen; wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 4, Seite 4.
