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Klage gegen Topmaxx24

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Verträgen über die „Beschaffung eines Finanzsanierungsvertrages" / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
3 UKl 14/25 e
Zuständiges Gericht
OLG Bamberg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Topmaxx24 UG
Adlerstraße 34
90403 Nürnberg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten, die diese im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermittlung von Dienstleistungsverträgen in Form sog. „Finanzsanierungsverträge" verwendet.

Im laufenden Verfahren hat die Beklagte eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Hinsichtlich des verbleibenden Streitgegenstandes ist gegen die Beklagte vor dem OLG Bamberg (Az. 3 UKl 14/25 e) antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.