Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Verträgen über die „Beschaffung eines Finanzsanierungsvertrages" / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten, die diese im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermittlung von Dienstleistungsverträgen in Form sog. „Finanzsanierungsverträge" verwendet.
Im laufenden Verfahren hat die Beklagte eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Hinsichtlich des verbleibenden Streitgegenstandes ist gegen die Beklagte vor dem OLG Bamberg (Az. 3 UKl 14/25 e) antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.