Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß §13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die „Beschaffung eines Finanzsanierungsvertrages" zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:+
- Es gelten die AGB, die diesem Schreiben beiliegen.
- Nach Auswahl und Zusage einer dieser Firmen erhält der Auftraggeber eine Rechnung für die Beschaffungsgebühr über:
- Die Beschaffungsgebühr in Höhe von ... ist fällig bei Zusage und Vorliegen des genehmigten Finanzsanierungsvertrages.
- Der hiermit erteilte Auftrag ist seitens der Topmaxx24 mit der Ausfertigung und Übergabe des genehmigten Finanzsanierungsvertrages an mich erfüllt.
- Ich erkläre die AGBs, das Aufklärungsschreiben und die Datenschutzrichtlinien der Topmaxx24 gelesen, akzeptiert und vom Widerrufsrecht Kenntnis genommen zu haben.
Im laufenden Verfahren hat die Beklagte eine Unterlassungserklärung abgegeben. Hinsichtlich des verbleibenden Streitgegenstandes ist gegen die Beklagte vor dem OLG Bamberg (Az. 3 UKl 14/25 e) antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen.