Das beantragt die Verbraucherzentrale:
- Der Beklagten wird untersagt, beim Abschluss von Verbrauchsgüterkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz in der Belehrung über die Folgen des Widerrufs auszuführen, dass Zahlungen durch die Beklagte spätestens binnen 30 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen seien, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Beklagten eingegangen ist, wie geschehen gemäß Anlage K 2.
- Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern, die innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist einen Verbrauchsgüterkaufvertrag widerrufen und die Ware zurückgesandt haben, auszuführen, aufgrund einer Beschädigung könne die Rücksendung des Artikels nicht akzeptiert werden, wir geschehen mit E-Mail vom 04.09.2025 gegenüber Herrn XYZ gemäß Anlage K 3; oder auszuführen, entsprechend ihren Rückgaberichtlinien könnte nur ungetragene, einwandfreie Ware im Originalzustand als Retoure akzeptiert werden, wie geschehen mit E-Mail vom 05.09.2025 gegenüber Herrn XYZ gemäß Anlage K 4.