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Fehlende Belehrung über Widerrufsrecht / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin beanstandet, dass der Beklagte mit Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen Werkverträge abschließt, wenn der Verbraucher nicht über dessen gesetzliches Widerrufsrecht informiert wird.
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig