Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern, die im Anschluss an eine vom BGH für unzulässig erklärte Klausel zur Vertragszinsanpassung (Urteil vom 09.07.2024, Az.: XI ZR 40/23) eine Nachberechnung der Verzinsung verlangt haben, ein Vergleichsangebot zu unterbreiten, das in Bezug auf den angeblichen Nachzahlungsanspruch der Schuldnerin, auf den die Beklagte nach der Vergleichsvereinbarung verzichten würde, auf einer unzutreffenden Berechnungsmethode beruht,
wie insgesamt geschehen im Vertragsverhältnis der Beklagten mit den Verbrauchern […], gemäß Anlagen K 1 bis K 4 (rote Umrahmungen zur Verdeutlichung durch uns).
Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 05.02.2026 die Beklagte antragsgemäß verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.