Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Wallboxen, die in Deutschland für einen Betrieb nicht zugelassen sind, im Internet anbietet oder anbieten lässt, ohne darauf hinzuweisen, dass ein Betrieb innerhalb Deutschlands nicht erlaubt ist.
Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Wallboxen, die in Deutschland für einen Betrieb nicht zugelassen sind, im Internet anbietet oder anbieten lässt, ohne darauf hinzuweisen, dass ein Betrieb innerhalb Deutschlands nicht erlaubt ist.