Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Wallboxen, die in Deutschland für einen Betrieb nicht zugelassen sind, im Internet anbietet oder anbieten lässt, ohne darauf hinzuweisen, dass ein Betrieb innerhalb Deutschlands nicht erlaubt ist.
Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Wallboxen, die in Deutschland für einen Betrieb nicht zugelassen sind, im Internet anbietet oder anbieten lässt, ohne darauf hinzuweisen, dass ein Betrieb innerhalb Deutschlands nicht erlaubt ist.