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Werbung im Internet Shop für den Kauf von Wallboxen/Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Wallboxen, die in Deutschland für einen Betrieb nicht zugelassen sind, im Internet anbietet oder anbieten lässt, ohne darauf hinzuweisen, dass ein Betrieb innerhalb Deutschlands nicht erlaubt ist.
Das Landgericht Bayreuth (Az. 1 HK O 36/24) hat die Klage abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.