Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in einem Schreiben für die Teilnahme an einem Gewinnspiel wirbt, ohne die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel leicht zugänglich zu machen und den kommerziellen Charakter verschleiert.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in einem Schreiben für die Teilnahme an einem Gewinnspiel wirbt, ohne die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel leicht zugänglich zu machen und den kommerziellen Charakter verschleiert.