Werbung für kommerzielles Gewinnspiel ohne hinreichende Information / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in einem Schreiben für die Teilnahme an einem Gewinnspiel wirbt, ohne die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel leicht zugänglich zu machen und den kommerziellen Charakter verschleiert.
Das Landgericht Hamburg hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (Az. 406 HKO 54/25, nicht rechtskräftig).