Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in einem Schreiben für die Teilnahme an einem Gewinnspiel wirbt, ohne die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel leicht zugänglich zu machen und den kommerziellen Charakter verschleiert.
Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder aus der Flasche?“ am 24. Juli um 18 Uhr. Hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in einem Schreiben für die Teilnahme an einem Gewinnspiel wirbt, ohne die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel leicht zugänglich zu machen und den kommerziellen Charakter verschleiert.