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Klage gegen Weeber Festzeltbetrieb GmbH

Vertragsbedingungen bei Reservierung eines Festzelt-Tisches
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Stuttgart
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Weeber Festzeltbetrieb GmbH
Am äußeren Graben 16
70439 Stuttgart
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Reservierung von Tischen in Festzelten der Beklagten einen „Mindestverzehr“ an die Reservierung knüpft und für den Versand von Wertmarken/Guthaben zu diesem „Mindestverzehr“ pauschale Kosten von 12,00 € ansetzt, ohne dass der Beklagten in dieser Höhe erstattungsfähige Kosten tatsächlich entstanden sind.

Weiter wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte unter Verstoß gegen die sog. Button-Lösung den Bestellbutton, über den Verbraucher:innen die verbindliche Vertragserklärung abgeben, nicht in gesetzeskonformer Weise beschriftet, dass die Beklagte außerdem Verbraucher:innen nicht in gesetzeskonformer Weise über das Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts nicht informiert, und dass schließlich die „Wertmarken“/Guthaben ersatzlos verfallen sollen, falls Verbraucher:innen diese „Wertmarken“/Guthaben nicht am Tag der Reservierung einlösen.