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Klage gegen Wilhelmer Festbetriebe

Vertragsbedingungen bei Reservierung eines Tisches in einem Festzelt
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
36 O 50/25 KfH
Zuständiges Gericht
Landgericht Stuttgart
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Wilhelmer Festbetriebe GmbH
Buschlestr. 2 A
70178 Stuttgart
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Reservierung von Tischen in Festzelten der Beklagten an die Reservierung eine „Mindestabnahme“ knüpft und zusätzlich zum Kaufpreis für die „Verzehrgutscheine“ eine „Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 15,00 € ansetzt.

Darüber hinaus wendet sich die Beklagte dagegen, dass die Beklagte die „Verzehrgutscheine“ formularvertraglich ersatzlos verfallen lässt, falls der Verbraucher diese „Verzehrgutscheine“ nicht während des laufenden Festes einlöst.