Vertragsbedingungen bei Reservierung eines Tisches in einem Festzelt
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Reservierung von Tischen in Festzelten der Beklagten an die Reservierung eine „Mindestabnahme“ knüpft und zusätzlich zum Kaufpreis für die „Verzehrgutscheine“ eine „Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 15,00 € ansetzt.
Darüber hinaus wendet sich die Beklagte dagegen, dass die Beklagte die „Verzehrgutscheine“ formularvertraglich ersatzlos verfallen lässt, falls der Verbraucher diese „Verzehrgutscheine“ nicht während des laufenden Festes einlöst.