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Irreführende Werbung mit Rabatten / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Die Klägerin wendet sich gegen eine irreführende Werbung der Beklagten für Kaffee, indem Kaffee mit einer Rabattwerbung versehen wird, obwohl der betreffende Kaffee nicht rabattiert wird.
Das LG Hamburg erließ am 21.03.2024 ein Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.