Kostenloses Online-Seminar "Künstliche Intelligenz und Chatbots sinnvoll nutzen" am 16. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vortrag: Förderprogramme optimal nutzen

Stand:
Die alte Ölheizung soll weg, der Strom vom eigenen Dach kommen und die Wände sollen komplett oder zum Teil gedämmt werden? Nie waren die finanziellen Hilfen, mit denen der Staat dabei unter die Arme greift, so umfangreich wie in den letzten Jahren.
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Die Sanierung von Häusern und Wohnung kann - je nach Aufwand der Maßnahmen - eine finanzielle Herausforderung sein. Um dieses finanzielle Risiko aufzufangen und abzufedern gibt es vom Staat eine Vielzahl an Förderungen und Unterstützung. Doch dabei den Überblick zu bewahren ist gar nicht so einfach. Welche Förderung ist für welches Projekt geeignet? Was muss vor dem Antrag beachtet werden? Welche Fallstricke gibt es.

In dem Vortrag beleuchten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale die wichtigsten Förderprogramme des Bundes, die zur Verringerung des Energiebedarfs für Brauchwasser und Heizwärme genutzt werden und zeigen auf, wie Verbraucher:innen öffentliche Gelder für ihre Vorhaben nutzen können.

Zielgruppe: Eigentümer:innen

 

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23, nicht rechtskräftig

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung

Ein Versicherungsvertrag wird nicht dadurch kostenpflichtig erweitert, dass ein Verbraucher auf ein Schreiben seiner Versicherung nicht reagiert.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.
Steigende Aktienkurse

Aktienanalysen per Abo oder Börsenbrief: gefährlich und riskant!

Aktien-Analyse-Anbieter und kostenpflichtige Börsenbriefe werben mit unseriösen Versprechen für hohe Renditen, die völlig unrealistisch sind. Wir erläutern, weshalb wir vor derartigen Angeboten warnen.