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Vortrag: Nachträgliche Wärmedämmung von Wohngebäuden

Stand:
Durch eine nachträgliche Wärmedämmung von Wänden und Dach verringern Verbraucher:innen nicht nur Heizkosten. Die verbesserte Gebäudehülle macht das Wohnen auch komfortabler und schützt das Haus vor Feuchtigkeit und Schimmel. Dennoch sind viele unsicher, ob sie ihr Haus nachträglich dämmen sollen.
Aufnahme eines Hauses durch Wärmebildkamera
Off

Besonders bei Altbauten geht viel Energie über Außenwände, Dach und Kellerdecke verloren. Eine gute Wärmedämmung ist die sinnvollste Maßnahme, den Energieverbrauch dauerhaft zu reduzieren und aktiven Klimaschutz zu betreiben. Wärmedämmung spart aber nicht nur Energie, sondern führt zu einem besseren Raumklima. Denn in einem gedämmten Haus sind die Innenseiten der Außenwände wärmer.

Der Vortrag klärt über geeignete Dämmstoffe und Maßnahmen auf, hilft, Fehler zu vermeiden und informiert über Kosten und Förderprogramme. Auch räumt er mit Vorbehalten und Mythen zur Wärmedämmung auf.

Zielgruppe: Eigentümer:innen

 

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

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Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

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Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.

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OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23 (nicht rechtskräftig)

OLG Nürnberg entscheidet zugunsten von Verbraucher:innen. Klausel, nach der bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten in Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag fällig ist, ist unzulässig.