Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 10. Juni um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Vortrag: Nachträgliche Wärmedämmung von Wohngebäuden
Stand:
Durch eine nachträgliche Wärmedämmung von Wänden und Dach verringern Verbraucher:innen nicht nur Heizkosten. Die verbesserte Gebäudehülle macht das Wohnen auch komfortabler und schützt das Haus vor Feuchtigkeit und Schimmel. Dennoch sind viele unsicher, ob sie ihr Haus nachträglich dämmen sollen.
Foto:
Ingo Bartussek / Fotolia
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Besonders bei Altbauten geht viel Energie über Außenwände, Dach und Kellerdecke verloren. Eine gute Wärmedämmung ist die sinnvollste Maßnahme, den Energieverbrauch dauerhaft zu reduzieren und aktiven Klimaschutz zu betreiben. Wärmedämmung spart aber nicht nur Energie, sondern führt zu einem besseren Raumklima. Denn in einem gedämmten Haus sind die Innenseiten der Außenwände wärmer.
Der Vortrag klärt über geeignete Dämmstoffe und Maßnahmen auf, hilft, Fehler zu vermeiden und informiert über Kosten und Förderprogramme. Auch räumt er mit Vorbehalten und Mythen zur Wärmedämmung auf.
Zielgruppe: Eigentümer:innen
Auch als Online-Vortrag möglich!
Foto: Kasto / Fotolia
Unser Vortragsangebot
Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich
Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse
Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.