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Vortrag: Solarstrom von Balkon und Terrasse

Stand:
Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. Bisher konnten hauptsächlich Hausbesitzer:innen diesen Strom selbst erzeugen. Jetzt gibt es aber auch für Mieter:innen Möglichkeiten, die Sonne zur Stromgewinnung zu nutzen.
Solaranlage an einem Balkon
Off

In dem Vortrag "Solarstrom von Balkon und Terrasse" zeigen unsere Energieberater:innen Ihnen Tipps und erklären, wie Verbraucher:innen am besten vorgehen sollten, wenn sie mit einem Steckersolar-Gerät Strom für zuhause gewinnen wollen: am Balkongeländer, auf der Terrasse oder an der Hauswand.

Folgende Fragen werden dabei beleuchtet:

  • Wie funktioniert die Technik?
  • Welche Regeln sind beim Kauf und bei der Nutzung zu beachten?
  • Wie vermeide ich Konflikte mit Netzbetreiber, Vermieter:innen und Nachbar:innen?
  • Was kosten Solar-Geräte und Installation – und was bringt es?
  • Lohnt es sich? – Für den Geldbeutel? Für die Umwelt?

Zielgruppe: Eigentümer:innen, Mieter:innen

 

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23, nicht rechtskräftig

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung

Ein Versicherungsvertrag wird nicht dadurch kostenpflichtig erweitert, dass ein Verbraucher auf ein Schreiben seiner Versicherung nicht reagiert.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.
Steigende Aktienkurse

Aktienanalysen per Abo oder Börsenbrief: gefährlich und riskant!

Aktien-Analyse-Anbieter und kostenpflichtige Börsenbriefe werben mit unseriösen Versprechen für hohe Renditen, die völlig unrealistisch sind. Wir erläutern, weshalb wir vor derartigen Angeboten warnen.