Ohne Studienleistung kein BAföG
Gewährt der Staat BAföG, erwartet er im Gegenzug, dass Studierende ihre Ausbildung ordentlich durchziehen. In aller Regel verlangt das BAföG-Amt nach dem 4. Semester einen Nachweis der Studienleistungen. Wie viel Credit Points (ECTS-Punkte) bis dahin erbracht sein müssen, legt die jeweilige Studienordnung fest.
Diese Anforderungen lesen sich Studierende am besten schon vor Beginn des Studiums durch, damit es später keine bösen Überraschungen gibt. In der Regel werden zwischen 80 und 120 ECTC gefordert. Weniger Punkte führen zum Verlust der Förderung. Es sei denn, man hat gute Gründe dafür. Denn manchmal können Studierende nichts für Verzögerungen oder schlechte Studienleistungen.
Aufschub: Wann das BAföG-Amt ein Auge zudrückt
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Studierenden mehr Zeit für die Leistungsnachweise. Das ist der Fall,
- wenn eine Modul- oder die Zwischenprüfung erstmalig nicht bestanden wurde (§ 48 Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 bzw. 4 BAföG)
- bei Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren (§ 48 Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG)
- bei Krankheit (§ 48 Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG)
- bei einem Verschulden der Hochschule (§ 48 Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG).
Die Teilnahme an Wettbewerben, eine außeruniversitäre Bildung, ein zeitraubender Nebenjob oder die Pflege eines Angehörigen gelten hingegen nicht als Gründe für eine Verlängerung.
Ausweg Studienkredit: Die Anforderungen der KfW
Fließt kein BAföG mehr, wird es für viele Studierende eng. Eine Möglichkeit, aus dieser finanziellen Klemme herauszukommen, sind die Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Nach dem Studium: BAföG zurückzahlen
BAföG ist kein geschenktes Geld. Die Hälfte der gezahlten Summe wird als Zuschuss gewährt, die andere Hälfte als zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende des BAföG-Bezugs. Es zählt also nicht das Datum des Examens.
Ab April 2020 liegt die Standardrate für die Rückzahlung bei 130 Euro im Monat. Nach 77 Monatsraten ist man schuldenfrei – egal wie hoch das Darlehen war. Das entspricht einer Darlehenssumme von etwa 10.000 Euro. Die Restsumme, also alles was 10.000 Euro übersteigt, wird erlassen.
Wichtig zu wissen: Wer aufgrund eines niedrigen Einkommens nur geringere Raten zahlen kann, ist künftig trotzdem nach 77 Monaten aus der Pflicht, auch wenn er am Ende weniger als 10.000 Euro zurückgezahlt hat. Und sollte es nicht gelingen, binnen 20 Jahren 77 Raten zu tilgen, wird die komplette Restschuld erlassen. Die Verringerung der Raten oder eine Verschiebung der Rückzahlung ist nur auf Antrag möglich.