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Unsere Tipps - Das sollten Sie bei Finanzierungen beachten

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Auch für "Null-Prozent"-Finanzierungen gilt: Sie sollten sich auf notwendige Anschaffungen beschränken.
Kreditnehmer zählt Euro-Scheine. Quelle: idprpd - fotolia.com
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Tipps für Verbraucher

  • Auch "Null-Prozent-Finanzierungen" sollten wie jede Form der Schuldenaufnahme auf notwendige Anschaffungen beschränkt werden, zum Beispiel auf das Auto, mit dem Sie zur Arbeit fahren, oder auf den Ersatz der defekten Waschmaschine.
     
  • Ist eine "Null-Prozent-Finanzierung" geplant, sollten Sie sich zunächst ehrlich die Frage beantworten, warum der notwendige Betrag für die gewünschte Anschaffung bisher nicht zurückgelegt wurde bzw. werden konnte.
     
  • Vor Abschluss eines Finanzierungsvertrages sollten Sie sich nach den Preisen der Konkurrenz erkundigen, Rabattmöglichkeiten erfragen und ggf. Kreditalternativen prüfen.
     
  • Verträge sollten Sie nur dann abschließen, wenn sichergestellt ist, dass die Raten über die volle Laufzeit von dem vorhandenen Budget gedeckt werden können. Auch kleine Raten belasten Ihre monatliche Haushaltskasse. Neben der Kreditrate sollte noch Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben bestehen.
     
  • Lassen Sie sich vom Händler nicht zum Kauf eines noch teureren Produktes verleiten, weil Sie den Kauf ohnehin schon finanzieren!
     
  • Lesen Sie Kreditbedingungen in Ruhe und hinterfragen Sie hartnäckig unverständliche Passagen, auch wenn die Kaufverlockung groß ist!
     
  • Lassen Sie sich auch nicht durch den psychologischen Druck des Händlers zum Abschluss von Zusatzverträgen, zum Beispiel Garantieverlängerungen, hinreißen, die Sie nicht möchten.
     
  • Beispiel: Roter Stempel: "Kunde wünscht keine Absicherung!" - Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen Ihnen immer zu.
     
  • Wenn Sie voreingestellte Erklärungen entdecken, etwa den vorgeblichen Wunsch nach einer Restschuldversicherung, sollten Sie dem Händler mitteilen, dass diese Zusatzgeschäfte nicht gewünscht sind. Lassen Sie sich den Vertrag am besten neu ausdrucken oder streichen Sie die entsprechende Passage im Vertragstext durch!
     
  • Lassen Sie Vorsicht bei Rahmenkreditverträgen walten: Zahlen Sie die vereinbarten Raten für die "Null-Prozent-Finanzierung" pünktlich und nehmen Sie keine weiteren Kreditbeträge in Anspruch! Am besten kündigen Sie unerwünschte Rahmenkreditverträge und schicken die Kreditkarte entwertet zurück. Stattdessen sollten Sie bei Bedarf alternative Kreditangebote prüfen und Konditionen vergleichen.

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.