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Unsere Tipps - Das sollten Sie bei Finanzierungen beachten

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Auch für "Null-Prozent"-Finanzierungen gilt: Sie sollten sich auf notwendige Anschaffungen beschränken.
Kreditnehmer zählt Euro-Scheine. Quelle: idprpd - fotolia.com
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Tipps für Verbraucher

  • Auch "Null-Prozent-Finanzierungen" sollten wie jede Form der Schuldenaufnahme auf notwendige Anschaffungen beschränkt werden, zum Beispiel auf das Auto, mit dem Sie zur Arbeit fahren, oder auf den Ersatz der defekten Waschmaschine.
     
  • Ist eine "Null-Prozent-Finanzierung" geplant, sollten Sie sich zunächst ehrlich die Frage beantworten, warum der notwendige Betrag für die gewünschte Anschaffung bisher nicht zurückgelegt wurde bzw. werden konnte.
     
  • Vor Abschluss eines Finanzierungsvertrages sollten Sie sich nach den Preisen der Konkurrenz erkundigen, Rabattmöglichkeiten erfragen und ggf. Kreditalternativen prüfen.
     
  • Verträge sollten Sie nur dann abschließen, wenn sichergestellt ist, dass die Raten über die volle Laufzeit von dem vorhandenen Budget gedeckt werden können. Auch kleine Raten belasten Ihre monatliche Haushaltskasse. Neben der Kreditrate sollte noch Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben bestehen.
     
  • Lassen Sie sich vom Händler nicht zum Kauf eines noch teureren Produktes verleiten, weil Sie den Kauf ohnehin schon finanzieren!
     
  • Lesen Sie Kreditbedingungen in Ruhe und hinterfragen Sie hartnäckig unverständliche Passagen, auch wenn die Kaufverlockung groß ist!
     
  • Lassen Sie sich auch nicht durch den psychologischen Druck des Händlers zum Abschluss von Zusatzverträgen, zum Beispiel Garantieverlängerungen, hinreißen, die Sie nicht möchten.
     
  • Beispiel: Roter Stempel: "Kunde wünscht keine Absicherung!" - Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen Ihnen immer zu.
     
  • Wenn Sie voreingestellte Erklärungen entdecken, etwa den vorgeblichen Wunsch nach einer Restschuldversicherung, sollten Sie dem Händler mitteilen, dass diese Zusatzgeschäfte nicht gewünscht sind. Lassen Sie sich den Vertrag am besten neu ausdrucken oder streichen Sie die entsprechende Passage im Vertragstext durch!
     
  • Lassen Sie Vorsicht bei Rahmenkreditverträgen walten: Zahlen Sie die vereinbarten Raten für die "Null-Prozent-Finanzierung" pünktlich und nehmen Sie keine weiteren Kreditbeträge in Anspruch! Am besten kündigen Sie unerwünschte Rahmenkreditverträge und schicken die Kreditkarte entwertet zurück. Stattdessen sollten Sie bei Bedarf alternative Kreditangebote prüfen und Konditionen vergleichen.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.