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Welche Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse?

Stand:
Eine professionelle Zahnreinigung muss man oftmals selbst zahlen. Aber die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Das Bonusheft beim Zahnarzt hilft bares Geld sparen für Zahnersatz.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Kinder beginnt die gesetzliche Zahnvorsorge bereits ab dem 6. Lebensmonat. Damit haben Kinder bis zum 6. Lebensjahr Anspruch auf sechs Früherkennungsuntersuchungen.
  • Für Erwachsene ist die Kontrolluntersuchung zweimal pro Jahr kostenlos, einmal pro Jahr die Zahnsteinentfernung und alle zwei Jahre die Parodontitis-Früherkennung.
  • Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung bieten manche Krankenkassen freiwillig als Satzungsleistung an.
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Weil die professionelle Zahnreinigung oftmals eine Privatleistung ist, gehen viele Patient:innen davon aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch sonst nicht für Zahnprophylaxe, also Krankheitsvorbeugung, bezahlen. Das stimmt jedoch nicht. Für Kinder und Jugendliche gibt es viele Angebote, und auch Erwachsene können Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.

Was ist Kassenleistung für Erwachsene?

Gesetzlich krankenversicherte Erwachsene können einmal pro Halbjahr kostenlos zur Kontrolluntersuchung gehen. Einmal pro Jahr ist die Zahnsteinentfernung Kassenleistung. Alle zwei Jahre können sie den Parodontalen Screening-Index (PSI), eine Früherkennungsuntersuchung auf Parodontose, erstellen lassen. Auf diese drei Leistungen gibt es einen gesetzlichen Anspruch.

Die Kontrolluntersuchung hat das Ziel, Krankheiten früh festzustellen und bei Bedarf weitere Behandlungen einzuleiten. Zahnärzt:innen untersuchen alle Zähne der Reihe nach. In einem Zahnschema wird festgehalten, welche Zähne fehlen, welche gefüllt, überkront oder ersetzt sind.

Zudem achten Zahnärzt:innen auf die Mundschleimhaut, auf Zahnfleischtaschen, Verfärbungen, Zahnstein und auch auf Veränderungen an der Zunge. Es ist ratsam, diese Vorsorgeuntersuchungen in das Bonusheft eintragen zu lassen, um bei einer später ggf. erforderlichen Versorgung mit Zahnersatz einen höheren Festzuschuss der Krankenkasse zu erhalten.

Die Entfernung von Zahnstein ist sinnvoll, weil Beläge das Zahnfleisch reizen und zu Entzündungen führen. Aus einer Zahnfleischentzündung, der sogenannten Gingivititis, kann sich eine Entzündung des Zahnhalteapparates entwickeln, also eine Parodontitis.

Beim Parodontalen Screening-Index messen Zahnärzt:innen mit einer kleinen Spezialsonde punktuell im Ober- und Unterkiefer die Zahnfleischtaschen. Mit diesem Verfahren können sie grob abschätzen, ob eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.

Welche Vorsorge ist für Kinder Kassenleistung?

Um Karies bei Kleinkindern zu vermeiden, haben Kinder bereits ab dem 6. Lebensmonat Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen bei den Kinderärzt:innen abgestimmt. Bis zum 6. Lebensjahr haben Kinder ein Anrecht auf insgesamt sechs Vorsorgeuntersuchungen mit einem zeitlichen Abstand von jeweils 12 Monaten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese zahnärztlichen Untersuchungen.

Zusätzlich haben Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat zweimal im Jahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack.

Vom 6. bis 18. Lebensjahr sind halbjährliche Kontrolluntersuchungen Kassenleistung. Auch die Fissurenversiegelung der beiden bleibenden Backenzähne vor den Weisheitszähnen gehört dazu.

Zudem gibt es für Kindergartenkinder und für Schulkinder bis einschließlich 11 Jahren die Gruppenprophylaxe. Hier üben die Kinder unter fachlicher Anleitung gemeinsam das richtige Zähneputzen, erhalten eine Ernährungsberatung und sollen zur richtigen häuslichen Mundhygiene motiviert werden.

Gibt es Zusatzleistungen der Krankenkassen?

Manche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für die professionelle Zahnreinigung für Erwachsene. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen ist jedoch sehr unterschiedlich. Solche Angebote sind freiwillige Satzungsleistungen, die jede Krankenkasse selbstständig beschließen kann. Fragen Sie am besten bei solchen Selbstzahlerleistungen vorher bei Ihrer Krankenkasse nach. 

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