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Wichtige Rechenwerte in der Sozialversicherung

Stand:
Hier finden Sie die aktuelle Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.
Eine Frau hält ihre Hände um Figuren einer Familie und ein Sparschwein.
Off

Stand: Januar 2024

Gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze bundesweit
Allgemeiner Beitragssatz 14,60 Prozent
Beitragssatz Arbeitgeberanteil 7,30 Prozent
Beitragssatz Arbeitnehmeranteil 7,30 Prozent
Zusatzbeitragssatz
(je nach Personengruppe anteilig oder nur vom Mitglied zu tragen)
Kassenindividuell, durchschnittlich 1,7 Prozent
Beitragssatz für Studierende u.a. 10,22 Prozent
   
Beitragsbemessungsgrenze 2023 59.850 Euro/jährlich
4.987,50 Euro/monatlich
Beitragsbemessungsgrenze 2024 62.100 Euro/jährlich
5.175 Euro/monatlich
   
Versicherungspflichtgrenze 2023 66.600 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2024 69.300 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2023
(nur für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren)
59.850 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2024
(nur für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren)
62.100 Euro/jährlich

 

Einkommensgrenzen für die Familienversicherung bundesweit
Ehegatten / Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftgesetzes / Kinder** 2024 505 Euro/monatlich

Soziale Pflegeversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze bundesweit
Beitragssatz*** 3,4 Prozent
Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab dem Alter von 23**** 4,0 Prozent
Beitragsabschlag bei 2 Kindern 0,25 Prozent
Beitragsabschlag bei 3 Kindern 0,5 Prozent
Beitragsabschlag bei 4 Kindern 0,75 Prozent
Beitragsabschlag bei 5 und mehr Kindern 1,0 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 2023 59.850 Euro/jährlich
4.987,50 Euro/monatlich
Beitragsbemessungsgrenze 2024 62.100 Euro/jährlich
5.175 Euro/monatlich

Gesetzliche Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze West Ost
Beitragssatz 18,60 Prozent 18,60 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 2023 84.600 Euro/jährlich 81.000 Euro/jährlich
Beitragsbemessungsgrenze 2024 90.600 Euro/jährlich 89.400 Euro/jährlich

Arbeitslosenversicherung

Beitragssätze West Ost
Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung 2022 2,6 Prozent 2,6 Prozent

 

* zzgl. kassenindividuellen Zusatzbeitrag; Bemessungsgrundlage ist der jeweils gültige BAföG-Höchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende Studierende.
Für freiwillig versicherte Studierende gelten abweichende Beitragssätze. Informieren Sie sich in diesen Fällen bei Ihrer Krankenkasse.

** hat das Kassenmitglied einen mit dem Kind verwandten Ehegatten bzw. Lebenspartner:in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, der nicht gesetzlich krankenversichert ist, muss als zusätzliche Bedingung für die Familienversicherung des Kindes die Höhe der regelmäßigen Einkünfte beider Ehegatten geprüft und miteinander verglichen werden (vgl. § 10 Absatz 3 Sozialgesetzbuch 5).

*** Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer;innen teilen sich den Betrag, abweichende Regelung in Sachsen; Bemessungsgrundlage für Studierende ist der jeweils gültige BAföG-Höchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende Studierende

**** gilt nicht für vor 1940 geborene Rentner, für Wehr- und Zivildienstleistende oder für Beziehende von Arbeitslosengeld II

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Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.