Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse
Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt 2022 bei 14,6 Prozent. Zusätzlich erheben alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Zum 1. Januar 2023 können die gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen. Erwartet wird ein Anstieg um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte.
Bei Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags müssen die einzelnen Krankenkassen nicht zwingend ihren Zusatzbeitrag anheben. Eine Beibehaltung oder Anhebung des Beitrages richtet sich nach der Finanzlage der Krankenkasse. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes regelt jede Krankenkasse individuell in ihrer Satzung.
Eine aktuelle Auflistung der jeweils gültigen Zusatzbeträge der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen finden Sie in der Übersicht des Spitzenverbandes des Bundes der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Der Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag ist die einzige Möglichkeit, Kosten zu senken.
Beschäftigte und Rentner zahlen die Hälfte des Zusatzbeitrags. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber oder der Träger der Rentenversicherung. Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen ihren Beitrag und damit auch den Beitragsanteil aus dem Zusatzbeitragssatz selbst.
Der Zusatzbeitrag wird bei Pflichtversicherten direkt vom Lohn abgeführt. Für Versicherte, die Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, übernimmt der jeweilige Träger den Zusatzbeitrag. Familienmitglieder, die über Eltern oder Ehepartner mitversichert sind, zahlen keinen Zusatzbeitrag.
Muss mich meine Krankenkasse über die Erhöhung des Zusatzbeitrages informieren?
Die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen, ihre Versicherten mit einem gesonderten Schreiben über die Beitragserhöhung und damit über ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren, ist bis Mitte 2023 ausgesetzt. Die Ausnahmeregelung wurde im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen.
Wie erfahre ich von einer Beitragserhöhung?
Kassen sind bis Mitte 2023 von der Informationspflicht befreit. Über die Webseite der Krankenkasse werden Sie dennoch spätestens einen Monat vor der Erhöhung des Zusatzbeitrages aufgeklärt. Dazu gehört auch der Hinweis auf ihr Sonderkündigungsrecht.
Normalerweise unterrichten Krankenkassen ihre Mitglieder zum Jahreswechsel per Anschreiben über die Höhe des Zusatzbeitrags. Einige Kassen ändern den Beitrag aber auch im laufenden Jahr.
Unser Rat: Sie sollten auf der Webseite Ihrer Krankenkasse sowie in der Mitgliederzeitschrift prüfen, ob der Zusatzbeitrag erhöht wird. Außerdem können Sie auf der Übersichtsseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen alle Zusatzbeitragssätze der Kassen vergleichen. Auch darauf müssen die Kassen hinweisen.
Kann ich bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages die Krankenkasse wechseln?
Ja. Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Sie können dann zu einer günstigeren Kasse wechseln.