Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Augen auf beim Kauf - Ein Workshop zur Lebensmittelkennzeichnung

Stand:
Beim Blick auf Lebensmittelverpackungen wird man von verschiedenen Kennzeichnungen, Bildern und Werbeversprechen oft regelrecht überflutet. Wer behält hier noch den Durchblick?
Verpackung wird mit Lupe betrachtet
Anetlanda_©shutterstock
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Darum geht’s

Der Workshop "Augen auf beim Kauf" informiert Schüler:innen anschaulich über die Kennzeichnungselemente auf Lebensmittelverpackungen. Anhand von Produktbeispielen werden die Workshop-Inhalte gemeinsam erarbeitet. Welche Angaben sind Pflicht und sollen Verbraucher:innen über das Produkt informieren? Welche sind freiwillig und dienen eher der Verkaufsförderung? Wie sind diese Angaben zu interpretieren und weshalb lohnt es sich, Kennzeichnungselemente zu kennen und zu verstehen? Zudem bekommen die Schüler:innen einen Einblick in die Funktion von Zusatzstoffen und die Fülle von (un)erwarteten Zutaten.

Zielgruppe

Schüler:innen ab Klasse 7

Dauer

Der Workshop ist für circa zwei Schulstunden (1 ½ Stunden) konzipiert und wird von Fachkräften der Verbraucherzentrale vor Ort oder abhängig von der Klassengröße in den Räumen der Verbraucherzentrale umgesetzt.

Alternativ kann dieser Workshop auch online durchgeführt werden.

Hinweise zur Umsetzung

Die Anwesenheit und Begleitung der Lehrkraft ist bei der gesamten Veranstaltung erforderlich.

Kosten

Für die Durchführung an der Schule berechnen wir 3 Euro pro Schüler:in, zusätzlich stellen wir die entstandenen Reisekosten in Rechnung.

Findet der Workshop online oder in den Räumen der Verbraucherzentrale statt, ist die Durchführung kostenfrei.

Terminvereinbarung

Schreiben Sie gerne eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum an ernaehrung@vz-bw.de oder rufen Sie uns unter 0711/66 91 211 (Montag bis Freitag, 9 - 12 Uhr) an. Bitte nennen Sie uns auch die Adresse der Schule, an der der Workshop stattfinden soll.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.